Über das Vermögen der Jollydays GmbH wurde mit Beschluss des Handelsgerichts Wien zu 5 S 154/24t ein Insolvenzverfahren eröffnet. Die Einlösung von Gutscheinen ist daher nicht mehr möglich!
Gutscheininhaber und -inhaberinnen können ihre Forderung bis zum 10.10.2024 im Konkursverfahren beim Handelsgericht Wien zur obigen Geschäftszahl anmelden. Dafür ist eine Gebühr von 25 Euro zu entrichten. Zur Anmeldung der Forderung wird auf das Formular unter Insolvenz (justizonline.gv.at) verwiesen. Die Gutscheininhaber und -inhaberinnen sowie natürlich auch sämtliche sonstigen Gläubiger und Gläubigerinnen können sich bei der Forderungsanmeldung auch durch einen der in Österreich zugelassenen Gläubigerschutzverbände (www.ksv.at; www.akv.at; www.creditreform.at) vertreten lassen.
Aus derzeitiger Sicht ist es nicht realistisch, dass überhaupt eine Quote ausgeschüttet werden kann und ob diese Anmeldegebühr mit der Konkursquote wieder hereingebracht werden kann.
Eine Beziehung ist wunderschön, kann aber auch ganz schön herausfordernd sein. Dein Partner und du seid euch nicht immer einig? Vielleicht hilft euch ein kleinen Impuls von außen, um wieder gemeinsam an einem Strang zu ziehen? In jeder Beziehung können Spannungen und Konflikte entstehen, manchmal scheinen sie aber kaum lösbar. Häufig halten Partner an immer gleichen Streitszenarien und -mustern fest und das führt zu Frustration. In diesem online Coaching hilft euch eine erfahrene Beraterin Lösungswege für eure Differenzen zu finden und zeigt euch neue Sichtweisen auf euren gemeinsamen Alltag.