Über das Vermögen der Jollydays GmbH wurde mit Beschluss des Handelsgerichts Wien zu 5 S 154/24t ein Insolvenzverfahren eröffnet. Die Einlösung von Gutscheinen ist daher nicht mehr möglich!
Gutscheininhaber und -inhaberinnen können ihre Forderung bis zum 10.10.2024 im Konkursverfahren beim Handelsgericht Wien zur obigen Geschäftszahl anmelden. Dafür ist eine Gebühr von 25 Euro zu entrichten. Zur Anmeldung der Forderung wird auf das Formular unter Insolvenz (justizonline.gv.at) verwiesen. Die Gutscheininhaber und -inhaberinnen sowie natürlich auch sämtliche sonstigen Gläubiger und Gläubigerinnen können sich bei der Forderungsanmeldung auch durch einen der in Österreich zugelassenen Gläubigerschutzverbände (www.ksv.at; www.akv.at; www.creditreform.at) vertreten lassen.
Aus derzeitiger Sicht ist es nicht realistisch, dass überhaupt eine Quote ausgeschüttet werden kann und ob diese Anmeldegebühr mit der Konkursquote wieder hereingebracht werden kann.
- insgesamt ca. 2,5 Std.
- Kalt- und Heißgetränke inkludiert
- Lichtquellen im Dunkelraum sind strengstens verboten, z.B. Handys (auch ausgeschaltet), SmartWatches, Kameras, fluoreszierende Uhren etc.)
- ein Raucherbereich befindet sich im Garten
- Verlassen des Raumes mit Hilfe eines Guides jederzeit möglich
- Toiletten sind beleuchtet
- Einblick in Getränkekarte im Hellen möglich; im Dunkeln berät der blinde Kellner
- Bestellen bzw. Bekanntgabe eines vegetarischen, veganen, glutenfreien oder lactosefreien Brunch oder Lebensmittelunverträglichkeiten ist vorab per E-Mail gerne möglich an: office@viersinne.at
- Hinterlegung des Handys für dringende Fälle/Anrufe beim Guide möglich
- eigener gedeckter Tisch je Besuchergruppe
- ganzjährig
- an ausgewählten Terminen an Samstagen
keine Zuschauer möglich