Über das Vermögen der Jollydays GmbH wurde mit Beschluss des Handelsgerichts Wien zu 5 S 154/24t ein Insolvenzverfahren eröffnet. Die Einlösung von Gutscheinen ist daher nicht mehr möglich!
Gutscheininhaber und -inhaberinnen können ihre Forderung bis zum 10.10.2024 im Konkursverfahren beim Handelsgericht Wien zur obigen Geschäftszahl anmelden. Dafür ist eine Gebühr von 25 Euro zu entrichten. Zur Anmeldung der Forderung wird auf das Formular unter Insolvenz (justizonline.gv.at) verwiesen. Die Gutscheininhaber und -inhaberinnen sowie natürlich auch sämtliche sonstigen Gläubiger und Gläubigerinnen können sich bei der Forderungsanmeldung auch durch einen der in Österreich zugelassenen Gläubigerschutzverbände (www.ksv.at; www.akv.at; www.creditreform.at) vertreten lassen.
Aus derzeitiger Sicht ist es nicht realistisch, dass überhaupt eine Quote ausgeschüttet werden kann und ob diese Anmeldegebühr mit der Konkursquote wieder hereingebracht werden kann.
Der Cayman ist der kleine Bruder des 911. Seine markante Form stellt sicher, dass sich auch wirklich jeder nach ihm umsieht. Die 350 PS und 420 NM Drehmoment des 2,5-Liter-Motors sind mehr als genug. Der 0-100-Sprint wird von ihm in gerade mal 4,2 Sekunden erledigt, Schluss ist bei Tempo 300. Seine Gewichtsverteilung ist ideal, sein Schwerpunkt niedrig, sodass er sich auch bei schnell gefahrenen Kurven wie auf Schienen fahren lässt. Erleben auch sie was es bedeutet einen Porsche zu fahren, der 718 wartet schon!
Das Erlebnis ist nicht wetterabhängig, sofern keine Minusgrade herrschen oder Schnee fällt.
24 Stunden
Lichtbildausweis, Führerschein, Meldezettel.
Inkl. 200 km
Der oder die Teilnehmende muss mindestens 28 Jahre alt sein und seit mindestens 8 Jahren einen gültigen Führerschein der Klasse-B haben. Für die Tages-, Wochenend- und Langzeitmiete ist eine Kaution in folgender Höhe zu hinterlegen: 3.000.- €
Das Fahrzeug ist generell immer verfügbar, sollte dies nicht der Fall sein, so beraten sie unsere Kollegen über die Wahl eines gleichen oder eines ähnlichen Fahrzeuges.
Begleitpersonen sind zugelassen.