Über das Vermögen der Jollydays GmbH wurde mit Beschluss des Handelsgerichts Wien zu 5 S 154/24t ein Insolvenzverfahren eröffnet. Die Einlösung von Gutscheinen ist daher nicht mehr möglich!
Gutscheininhaber und -inhaberinnen können ihre Forderung bis zum 10.10.2024 im Konkursverfahren beim Handelsgericht Wien zur obigen Geschäftszahl anmelden. Dafür ist eine Gebühr von 25 Euro zu entrichten. Zur Anmeldung der Forderung wird auf das Formular unter Insolvenz (justizonline.gv.at) verwiesen. Die Gutscheininhaber und -inhaberinnen sowie natürlich auch sämtliche sonstigen Gläubiger und Gläubigerinnen können sich bei der Forderungsanmeldung auch durch einen der in Österreich zugelassenen Gläubigerschutzverbände (www.ksv.at; www.akv.at; www.creditreform.at) vertreten lassen.
Aus derzeitiger Sicht ist es nicht realistisch, dass überhaupt eine Quote ausgeschüttet werden kann und ob diese Anmeldegebühr mit der Konkursquote wieder hereingebracht werden kann.
Kurzweilige Führung durch das Agnesviertel, das vor den Toren der mittelalterlichen Stadtmauer als großbürgerliches Viertel entstand. Durch den ältesten Teil des Veedels, das Dreikönigenviertel, erreichen wir das Herzstück: die neugotische Kirche St. Agnes. Dabei spazieren wir durch eine markante Mischung aus früherem Arbeiterviertel und einem der exklusivsten Wohnviertel des 19. Jahrhunderts. Auf der belebten Neusser Strasse ist das „normale Leben“ zu Hause. Den nobleren Teil des Viertels prägen prunkvolle Gründerzeitpaläste und das „Schloss“ - wie Heinrich Böll das Oberlandesgericht nannte. Unser Spaziergang führt uns bis zum Fort X, das Teil der Preußischen Befestigungsanlage war und in dessen Nähe einst ein legendärer Boxkampf stattfand.