Über das Vermögen der Jollydays GmbH wurde mit Beschluss des Handelsgerichts Wien zu 5 S 154/24t ein Insolvenzverfahren eröffnet. Die Einlösung von Gutscheinen ist daher nicht mehr möglich!
Gutscheininhaber und -inhaberinnen können ihre Forderung bis zum 10.10.2024 im Konkursverfahren beim Handelsgericht Wien zur obigen Geschäftszahl anmelden. Dafür ist eine Gebühr von 25 Euro zu entrichten. Zur Anmeldung der Forderung wird auf das Formular unter Insolvenz (justizonline.gv.at) verwiesen. Die Gutscheininhaber und -inhaberinnen sowie natürlich auch sämtliche sonstigen Gläubiger und Gläubigerinnen können sich bei der Forderungsanmeldung auch durch einen der in Österreich zugelassenen Gläubigerschutzverbände (www.ksv.at; www.akv.at; www.creditreform.at) vertreten lassen.
Aus derzeitiger Sicht ist es nicht realistisch, dass überhaupt eine Quote ausgeschüttet werden kann und ob diese Anmeldegebühr mit der Konkursquote wieder hereingebracht werden kann.
Kommen Sie auf unseren geschichtsträchtigen Hohenstaufen, lassen Sie sich von der beginnenden Abendstimmung einfangen. Spüren Sie dem Geheimnis dieser "Zeit zwischen den Jahren" in einer spannenden Runde durch die Ruinen der alten Burg nach. Lassen Sie sich einfangen von den Mythen und Sagen die sich um die "12-Heiligen-Nächte" ranken. Gutes Schuhwerk und Taschenlampen nicht vergessen.
Mit Stadtführerin Silke Allmendinger.